»Solarstrom für
Elektroautos 442«
Zuschussförderung –
der KFW
Ab dem 26. September 2023 haben Sie die Gelegenheit, Anträge für die neue Förderung der KFW „Solarstrom für Elektroautos 442“ zu nutzen. Dabei können Sie Zuschüsse von bis zu 10.200 € erhalten. Diese Förderung verfolgt das Ziel Solarenergie und Elektromobilität eng miteinander zu verknüpfen und dadurch einen bedeutenden Schritt in Richtung sauberer und effizienter Mobilität zu ermöglichen.
Das Besondere an dieser Förderung ist, dass die KfW finanzielle Unterstützung gewährt, um die Kosten für die Anschaffung und Installation von Solaranlagen sowie die notwendige Ladeinfrastruktur abzudecken. Auf diese Weise können Autobesitzer nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch langfristig von den Einsparungen bei den Energiekosten profitieren.
Unter dem Namen SUN TRIO vereinen wir für Sie Photovoltaik, Batteriespeicher und die Wallbox. Dieses Dreiergespann von Produkten, die wir perfekt aufeinander abstimmen können, bildet die Grundlage für die umfassende Lösung zur Förderung aus dem Hause SOLAR ASPEKT. Auf dieser Seite finden Sie nicht nur alle aktuellen Informationen zur Förderung, sondern auch, warum wir der ideale Partner für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in sämtlichen Bereichen und nutzen Sie die Gelegenheit der Förderung.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Der Kauf und die Installation eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für E-Autos im nicht-öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:
Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp) / Erweiterung einer bestehenden Anlage möglich
Batteriespeicher (mind. 5 kWh)
Ladestation/Wallbox (mind. 11 kW pro Ladepunkt) / auch bei vorhandener Ladestation möglich, eine neue muss gekauft werden
Auch Nebenanlagen, die für den gemeinsamen Betrieb der Anlagen erforderlich sind. Zum Beispiel: Wechselrichter, Energie-Management-System und Netzanschluss
FÖRDERHÖHE
Photovoltaik
600/kWp
maximal 6.000 €
Batteriespeicher
250/kWh
maximal 3.000 €
Ladestation
600€ pauschal /
1.200 € für bidrektionale Ladefähigkeit
Somit erhalten Sie einen Gesamtbetrag in Höhe von 9.600 € mit einer Standard Ladestation und maximal 10.200 € mit einer Ladestation mit bidirektionaler Ladefähigkeit.
WER WIRD GEFÖRDERT?
WER WIRD GEFÖRDERT?
Um förderberechtigt zu sein, müssen Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder im Besitz eines rein batteriebetriebenen Elektroautos sein oder eine verbindliche Bestellung für ein solches Fahrzeug getätigt haben. Die Art des Besitzes (Eigentum oder Leasing) spielt dabei keine Rolle. Beachten Sie jedoch, dass ein Nachweis über die Bestellung des Elektroautos spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorgelegt werden muss. Das Elektroauto kann auch auf eine andere Person in Ihrem Haushalt zugelassen sein und erfüllt dennoch die Anforderungen für die Förderung. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die im Besitz eines Wohngebäudes sind und dieses selbst bewohnen.
WIR SIND FÜR SIE DA!
TELEFONISCHE FÖRDERBERATUNG
SO FUNKTIONIERT ES
SO FUNKTIONIERT ES
Bei uns erhalten Sie alles, was Sie für die Förderung benötigen:
• Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot für eine Photovoltaik-Anlage, einen Speicher und eine Wallbox.
• Wir unterstützen Sie gerne beim Beantragen des Zuschusses bei der KfW.
• Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss von der KfW erhalten haben, können Sie den Startschuss geben.
Bestätigen Sie uns einfach das Angebot, und wir kümmern uns um die Installation Ihres intelligenten Energie Systems. Das umfasst eine nagelneue Solaranlage, einen leistungsstarken Stromspeicher und eine innovative Wallbox
• Ab März 2024 müssen Sie Ihre Identität zwecks Beantragung der Zuschüsse bei der KFW nachweisen.
Sie laden alle erforderlichen Dokumente in das Online-Portal der KFW hoch. Nach Prüfung erhalten Sie den Zuschuss ausgezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wallbox, die Photovoltaik-Anlage und der Solarstromspeicher fabrikneu sein müssen. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Antragstellung der Auftrag für diese noch nicht unterzeichnet oder bestellt worden sein.
VORAUSSETZUNGEN
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, stellen sich folgende Anforderungen:
• Die Ladestation (nicht öffentlich zugänglich), die Photovoltaik-Anlage und der PV-Stromspeicher müssen als Gesamtsysteme neu erworben werden.
• Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, müssen Sie entweder die bestehende Anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen neuen Wechselrichter kaufen oder eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter installieren.
• Um von der Förderung zu profitieren, ist es notwendig, eine zusätzliche, fabrikneue Ladestation zu erwerben, auch wenn Sie bereits eine besitzen. Die Förderung gilt nicht für bestehende Ladestationen.
• Beachten Sie jedoch, dass auch dann eine Förderung möglich ist, wenn Sie diese Systeme mieten oder in Ratenkaufen, vorausgesetzt, Sie werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit Eigentümer der Anlage.
• Des Weiteren ist der Besitz oder die verbindliche Bestellung (Eigentum oder Leasing mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten) eines eigenen, rein batteriebetriebenen Elektroautos eine Voraussetzung für die Förderung.
• Gleiches gilt für den Besitz eines selbst genutzten Wohngebäudes.
• Zusätzlich ist es wichtig, den erzeugten Solarstrom vorrangig für das Laden Ihres Fahrzeugs zu verwenden.
• Schließlich müssen alle Installationsarbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, einschließlich des Einbaus und Anschlusses des Gesamtsystems. Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese Schritte perfekt für Sie durchführen, um sicherzustellen, dass Ihr Gesamtsystem reibungslos funktioniert.
• Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage muss ebenfalls vorhanden sein.
• Ihr Haus muss bereits fertig gebaut sein, und Sie müssen dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Bei allen diesen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen und Unterstützung erhalten.
BEISPIEL-BERECHNUNG
BEISPIEL-BERECHNUNG
Als Besitzer eines E-Autos können Sie sich autark versorgen und dabei bares Geld sparen. Wenn Sie zu Hause eine Ladestation installieren und zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage zusammen mit einem Batteriespeicher anschaffen, belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 32.000 €
Diese Beispielberechnung veranschaulicht, wie sich der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage, eines Batteriespeichers und einer Ladestation für Ihr E-Auto auszahlen kann. Entdecken Sie, wie Sie Ihre Energiezukunft gestalten können – mit unseren bewährten Lösungen.
Für eine bidirektionale Ladestation erhalten Sie pauschal 1.200 Euro, statt 600 Euro.
Für die Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher entfällt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Beim Kauf einer Wallbax/Ladestation wird jedoch 19% berechnet.
Dargestellte Kosten sind geschätzte Kosten für ein Einfamilienhaus mit Standard Modulen. Diese Schätzungen dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht verbindlich. Die tatsächlichen Kosten können je nach den individuellen Gegebenheiten des Kunden, der örtlichen Gesetzgebung, den Anforderungen des Energieversorgers und anderen Faktoren variieren.
Sie erhalten bei uns
alle Leistungen
aus einer Hand
FÜR SIE IST ES SERVICE – FÜR UNS SELBSTVERSTÄNDLICH.
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Unsere maßgeschneiderten Angebote für Photovoltaik, Batteriespeicher und E-Mobility bieten die Lösung für Ihr Objekt – passend zu Ihrem Budget und Ihren individuellen Anforderungen.
Fachberatung
Photovoltaik-Systeme
Batteriespeicher-Systeme
Wallbox/Ladestation
Energie-Management-System
Dach- und fachgerechte Montage
Installation und Anschluss
Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber
Alle Produkte im Showroom
Fachunternehmer-Erklärung für KFW
ANGEBOT
WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNG
Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Objekt angepasst, bieten wir Ihnen ein umfassendes Servicepaket. Neben jedem Angebot erhalten Sie unsere maßgeschneiderte Wirtschaftlichkeitsberechnung, bei der die KfW-Förderung einbezogen wird. Damit erhalten Sie nicht nur alle wichtigen Details zur Autarkie- und Unabhängigkeitsquote, sondern auch die Gewissheit, die richtige Entscheidung für eine effiziente und kostensparende Energiezukunft zu treffen.
WEITERE INFOS
Die Förderung wird nur dann ausgezahlt, wenn der Antragsteller alle drei Komponenten (Photovoltaik-Anlage, Speicher, Ladestation)
fabrikneu erwirbt.
Bereits vorhandene Komponenten oder Systeme sind nicht förderfähig.
Das Gesamtsystem, bestehend aus der Photovoltaikanlage, dem Solarstromspeicher und der Ladestation, muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für mindestens sechs Jahre genutzt werden. Die KfW kann den ausbezahlten Zuschuss zurückverlangen, wenn das geförderte Gesamtsystem oder einzelne seiner Komponenten binnen sechs Jahren nach der Inbetriebnahme veräußert werden.
Das Elektroauto muss nach der Inbetriebnahme des Gesamtsystems für mindestens drei Jahre in Betrieb bleiben.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nachrüstung einer bereits vorhandenen PV-Anlage mit einer Wallbox. Darüber hinaus setzen wir voraus, dass Sie bereits im Besitz eines Elektroautos sind oder verbindlich eines bestellt haben (Eigentum oder Leasing). Ein verbindlicher Nachweis hierüber muss spätestens zur Auszahlung der Förderung vorgelegt werden.
Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen.
Wenn Sie Ihr Eigenheim noch im Bau befindet oder Sie es vermieten, ist die Beantragung dieser Förderung leider nicht möglich. Dies gilt auch für Ferien- oder Wochenendhäuser, Ferienwohnungen und Eigentumswohnungen. Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, dasselbe Wohngebäude mehrfach mit diesem Zuschuss zu fördern.
Der erzeugte und gegebenenfalls zwischengespeicherte Photovoltaikstrom aus eigener Erzeugung sollte vorrangig für das Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
Eine rückwirkende Förderung von bereits begonnenen Maßnahmen ist nicht möglich.
Die Einbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Verwendung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (vor allem aus eigener Erzeugung mittels der PV-Anlage) ist eine Voraussetzung für die Förderung. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen und kann zusätzlich über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kombination dieser Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und weiteren Zuschüssen nicht möglich ist.
Alle Informationen sehen Sie auf der KFW-Seite